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Verhinderungspflege 
(Urlaubs-/ Krankheitsvertretung)

wir vermitteln Ihnen die passende Ersatzpflegekraft

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – durch Vertretungspflegekräfte aus Polen –

Ist die zuständige Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert?

Wiecha Seniorenpflege bietet auch für eine zeitlich begrenzte Abwesenheit der sonst zuständigen Pflegeperson die sog. Verhinderungspflege an. Mit unserer 24-Stunden-Pflege und –Betreuung und deren Hauptschwerpunkten Grundpflege, aktivierende Versorgung, Hilfe im Haushalt sowie ganzheitliche Betreuung, gewährleisten wir, dass die pflegebedürftige Person – auch während einer Verhinderung der eigentlichen Pflegekraft – weiterhin häuslich und rund um die Uhr professionell versorgt bleibt. Wir vermitteln Ihnen hierfür zeitnah eine qualifiziert passende Ersatzpflegekraft.

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Was genau versteht man unter einer Verhinderungspflege?

Die sog. Verhinderungspflege meint den Umstand, dass eine sonst zuständige Pflegeperson für einen zeitlich begrenzten Zeitraum verhindert ist, ausfällt und durch eine entsprechende Ersatzpflegekraft vertreten wird. Die Verhinderungspflege wird deshalb auch häufig als „Vertretungspflege“ oder auch „Ersatzpflege“ bezeichnet.

Gründe für eine Verhinderung können ein der Erholung und Regeneration dienender Urlaub, eine Krankheit oder eine anderweitig bedingte Auszeit der eigentlichen Pflegekraft sein. So vielfältig die Gründe der Verhinderung auch sein dürfen – entscheidend ist, dass eine zeitlich lückenlose Pflege der bedürftigen Person durch eine geeignete Ersatzpflegekraft dabei gewährleistet wird – ohne dabei auf einen stationären Aufenthalt in einem konventionellen Alten- oder Pflegeheim ausweichen zu müssen.

Wiecha Seniorenpflege vermittelt gerne auch kurzfristig eine entsprechend geeignete Ersatzpflegekraft, die für die sonst zuständige Pflegeperson für einen zeitlich begrenzten Zeitraum einspringt. So bleibt die bedürftige Person auch im Rahmen der Verhinderungspflege mit einer auf Ihre Bedürfnisse genau abgestimmten 24-Stunden-Pflege und –Betreuung in erfahrenen Händen und zeitlich lückenlos gut versorgt.

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Abgrenzung der Verhinderungspflege zur Kurzzeitpflege

Beiden Pflegeformen ist gemeinsam, dass diese auf eine zeitlich begrenzte Zeitspanne ausgelegt sind.

Die sog. Kurzzeitpflege meint, eine zeitweilige Unterbringung einer normalerweise ambulant betreuten bedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Häufig ist dies nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit nicht ausreichend ist.

Bei der Verhinderungspflege dagegen, soll eine häusliche Pflege durch eine vorübergehende Ersatzpflegekraft häuslich fortgeführt werden. Der Grundgedanke hier, ist die Vertretung der Hauptpflegeperson, falls diese – aus welchen Gründen auch immer (insbesondere Krankheit, Urlaub, etc.) – ausfällt.

Kostenübernahme für Verhinderungspflege durch Pflegekasse

Die für die Verhinderungspflege anfallenden Kosten, werden von der Pflegekasse ab einem Pflegegrad 2, für längstens 6 Wochen und bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1.1612 pro Kalenderjahr übernommen, wenn die pflegebedürftige Person sich vor Eintritt der Verhinderung bereits mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege befand. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für den ersten und letzten Tag zum vollen Satz und darüber hinaus zur Hälfte weiterbezahlt. Den entsprechenden Antrag können Sie im Vorfeld aber auch rückwirkend bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Aufstockung des Budgets für Verhinderungspflege möglich

Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren:

Wer Leistungen der Kurzzeitpflege in einem Kalenderjahr nicht in vollem Umfang benötigt, kann insgesamt die Hälfte des hier zur Verfügung stehenden Budgets mit EUR 806 auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen. Damit würde pro Kalenderjahr ein Gesamtbetrag von bis zu EUR 2.418 für Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Wiecha Seniorenpflege berät Sie gerne und vermittelt auch kurzfristig hochqualifizierte und dennoch bezahlbare Ersatzpflegekräfte aus Polen und weiteren osteuropäischen Ländern.

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Vorteile & Leistungen

polnische Pflegekraft Zuhause

Grundpflege

Unterstützung bei

  • Körperhygiene und der –pflege
  • pflegerische Prophylaxe
  • An- und Auskleiden
  • Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • Ausscheiden
  • Möbilität
  • uvm.

» Grundpflege

Spaziergang Senior und Pflegekraft

Aktivierende Versorgung

Hilfe zur Selbsthilfe

bei der Körperhygiene und der –pflege / beim An- und Auskleiden / bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr / bei der Möbilität / uvm.

» Häusliche Betreuung

Betreuung durch Pflegekfraft in den eigenen vier Wänden

Behandlungspflege

Tätigkeiten zur Umsetzung ärztlicher Anordnungen durch ambulanten Pflegedienst.

  • Unterstützung bei Arztbesuchen
  • Erinnerung an Medikamenteneinnahme
  • Umsetzung therapeutischer Empfehlungen
  • uvm.

» Behandlungspflege

Polnische Pflegekraft Hände Seniorin Zuhause

Haushaltshilfe

Unterstützung bei allen Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Insbesondere: Erledigung von Einkäufen / Essenszubereitung / Wohnungsreinigung / Kleiderpflege / uvm.

» Haushaltsnahe Dienstleistungen

Betreuung von Opa druch Pflegerin zuhause

Soziale Säule und Ansprechpartner

Die Pflege- und Betreuungskräfte von Wiecha Seniorenpflege stehen Ihnen und den Bedürftigen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen auch, den Kontakt zu Freunden und Bekannten zu pflegen und so ein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten. Unsere Leistungen erbringen wir – nicht zuletzt auf Grund  unserer osteuropäische Kultur – mit größter Fürsorge und achten stets auf ein menschliches Miteinander.

» Soziale Säule

Pflegerin hilft Senior

Betreuung

  • Rufbereitschaft zu jeder Tageszeit
  • Sicherstellung der Tagesstruktur
  • Förderung sinnvoller (Freizeit-) Aktivitäten
  • Gesellschaft leisten
  • uvm.

» Ablauf der Betreuung