Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Wissenswertes rund um das Thema
Getreu dem Motto „einen alten Baum verpflanzt man nicht“ kann eine Pflege und Betreuung Zuhause in der vertrauten Umgebung etliche Vorteile gegenüber eine stationären Unterbringung im Pflege- oder Altersheim haben. Die gewachsenen sozialen Beziehungen, die gewohnte Nachbarschaft und eine bekannte Infrastruktur, zahlreiche Erinnerungen, die mit dem Wohnumfeld verbunden sind, bedeuten jedem betroffenen Menschen viel.
Eine Betreuung Zuhause macht die Situation der Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden wesentlich angenehmer. Erfahren Sie hier mehr, wie auch Ihr Angehöriger durch die verschiedenen Pflegesachleistungen, Pflegekosten und Pflegegeld zu Hause betreuut und versorgt werden kann.
Als persönliche und günstige alternative zum Pflege- oder Altersheim, kann die häusliche Altenpflege viele Vorteile haben.
Antrag auf Pflegegeld: Wo und wie stelle ich den Antrag?
Die Pflegeperson kann das Pflegegeld nicht beantragen, sondern der Pflegebedürftige selbst muss den Antrag bei seiner zuständigen Pflegekasse stellen. Falls der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage ist, kann er eine schriftliche Vollmacht ausstellen und jemanden dazu benennen. Für die Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig, bei der die Krankenkasse besteht.
Der Antrag auf Pflegegeld kann ganz formlos gehalten werden, z.B. durch einen Anruf bei der Pflegeversicherung oder einen kurzen Brief. Nach dem Antrag wird dem Pflegebedürftigen ein Formular zugeschickt, das von ihm oder einem Bevollmächtigtem ausgefüllt an die Pflegekasse zurück gesandt wird.
Für den Anspruch auf Pflegegeld muss bei dem Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege wird nicht durch eine professionelle Pflegepersonen geleistet, die die Pflege erwerbsmäßig durchführt, aber für mindestens 14 Stunden pro Woche Pflegeleistungen erbringt. Nach der Bewilligung überweist die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen den Betrag direkt auf sein Konto. Somit kann er damit die Pflegeperson entsprechend für seine Leistungen bezahlen.
Die Höhe des Pflegegeldes (abhängig vom Pflegegrad)
- Pflegegrad 1: keine Geldleistungen
- Pflegegrad 2: 316 €
- Pflegegrad 3: 545 €
- Pflegegrad 4: 728 €
- Pflegegrad 5: 901 €
Generell erhalten alle Betroffenen mit einem Pflegegrad pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Nach der Bewilligung des Pflegegeldes gibt es die folgenden Wahlmöglichkeiten:
Neben pflegenden Angehörigen kann auch professionelle Hilfe von Pflegekräften in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber gewährt die Möglichkeit durch eine sogenannte Kombinationsleistung. Hier gibt es die Möglichkeiten Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Dienst in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung werden in Kombination nicht mehr in vollem Maße ausgezahlt, sondern anteilig aufeinander abgestimmt. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen. Sollte beispielsweise der Betrag der Leistungen des Pflegedienstes 60% der Pflegesachleistungen ausmachen, werden auch 60% des Pflegegeldes verrechnet. So bleiben dem pflegenden Angehörigen noch 40 % des Pflegegeldes. Bei einer Entscheidung zu dieser Kombinationsleistung, ist man für sechs Monate daran gebunden.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
- Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad monatliches Pflegegeld - Pflegesachleistung
Sachleistungen oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige monatlich in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrads beanspruchen - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, können Sie bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeben - Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen können Pflegebedürftige beziehen, wenn sie sowohl von Angehörigen oder Freunden als auch von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden und zu Hause leben - Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben auch Anspruch für die Tagespflege und Nachtpflege die ambulanten Pflegesachleistungen je nach ihrem Pflegegrad. - Tages- oder Nachtpflege in Zahlen:
- keine Geldleistungen in Pflegegrad 1
- bis zu 689 Euro in Pflegegrad 2
- bis zu 1.298 Euro in Pflegegrad 3
- bis zu 1.612 Euro in Pflegegrad 4
- bis zu 1.995 Euro in Pflegegrad 5
- Verhinderungspflege
Bei Krankheit oder Urlaub pflegender Angehöriger gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege. Dafür stehen Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen zur Verfügung - Kurzzeitpflege
z.b. nach Klinikaufenthalten kann die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen vorübergehend Entlastung schaffen. Dafür stehen Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu acht Wochen zur Verfügung - Hilfsmittel
Die Pflegekasse gewährt die Erstattung bei Bedarf und medizinischer Notwendigkeit für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle sowie weitere im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistete erstattungsfähige Hilfsmittel. - Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährt die Pflegekasse monatlich 40 Euro - Zuschüsse zum Hausnotruf
Für einen Hausnotruf bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 monatlich 23 Euro für den laufenden Betrieb. - Zuschüsse für Wohnraumanpassung
Wird die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierearm oder barrierefrei umgebaut, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 € für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung in Form der Wohnraumanpassung. - Förderung selbstorganisierter, ambulant betreuter Wohngruppe
Wird der Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe wie einer Senioren-WG versorgt, so zahlt die Pflegekasse für bis zu vier Bewohner einen Einrichtungszuschuss von einmalig jeweils 2.500 Euro - Zuschüsse für Versorgung in einer stationären Einrichtung
Werden Pflegebedürftige stationär in einem Altenheim versorgt, so gewährt die Pflegekasse je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Zuschüsse. - Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Jeder pflegende Angehörige oder ehreamtlicher Pfleger hat gemäß § 45 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.
Noch Fragen offen?
Wiecha Seniorenpflege steht Ihnen gerne kompetent und offen für alle Fragen einer Betreuung zu Hause jederzeit zur Verfügung.
Vorteile & Leistungen
Grundpflege
Unterstützung bei
- Körperhygiene und der –pflege
- pflegerische Prophylaxe
- An- und Auskleiden
- Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
- Ausscheiden
- Möbilität
- uvm.
Aktivierende Versorgung
Hilfe zur Selbsthilfe
bei der Körperhygiene und der –pflege / beim An- und Auskleiden / bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr / bei der Möbilität / uvm.
Behandlungspflege
Tätigkeiten zur Umsetzung ärztlicher Anordnungen durch ambulanten Pflegedienst.
- Unterstützung bei Arztbesuchen
- Erinnerung an Medikamenteneinnahme
- Umsetzung therapeutischer Empfehlungen
- uvm.
Haushaltshilfe
Unterstützung bei allen Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Insbesondere: Erledigung von Einkäufen / Essenszubereitung / Wohnungsreinigung / Kleiderpflege / uvm.
Soziale Säule und Ansprechpartner
Die Pflege- und Betreuungskräfte von Wiecha Seniorenpflege stehen Ihnen und den Bedürftigen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen auch, den Kontakt zu Freunden und Bekannten zu pflegen und so ein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten. Unsere Leistungen erbringen wir – nicht zuletzt auf Grund unserer osteuropäische Kultur – mit größter Fürsorge und achten stets auf ein menschliches Miteinander.
Betreuung
- Rufbereitschaft zu jeder Tageszeit
- Sicherstellung der Tagesstruktur
- Förderung sinnvoller (Freizeit-) Aktivitäten
- Gesellschaft leisten
- uvm.
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