Zum Hauptinhalt springen

Pflegestärkungsgesetz und Pflegegrade

Informationen zum Thema Pflegestärkungsgesetz und Pflegegrade

Seit dem 1. Januar 2016 gilt das Pflegestärkungsgesetz II, das noch weitere Änderungen im Bereich der häuslichen Pflege mit sich bringt. Die endgültige Umsetzung der Pflegereform erfolgte am 1. Januar 2017.

Als Eckpfeiler wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der sich stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an der individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten orientiert. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige nun unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Ziel des Pflegestärkungsgesetzes II und der damit verbundenen Einführung der Pflegegrade ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf bzw. den Grad der Selbstständigkeit konkreter bemessen zu können.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Aus den Pflegestufen 0 bis 3 werden die Pflegegrade 1 bis 5. Wer bereits einer Pflegestufe zugeteilt war und Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, muss kein neues Gutachten erstellen lassen, sondern wird direkt in die neuen Pflegegrade eingestuft. Die Leistungen bleiben mindestens in gleichem Umfang erhalten, die meisten erhalten sogar deutlich mehr.

Um ein Beispiel zu nennen: Menschen, die ausschließlich von körperlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, werden nach dem Pflegestärkungsgesetz II automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übernommen. Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen kommen automatisch in den übernächst höheren Pflegegrad. Aus Pflegestufe 1 wird somit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.

Zur Bestimmung des Pflegegrades werden sechs Kriterien herangezogen:

  • Mobilität
    (z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    (z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche / zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    (z.B. motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, aggressives Verhalten / verbale Aggression, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Ängste, Antriebslosigkeit, depressiver Stimmungslagen, )
  • Selbstversorgung 
    (z.B. Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Leeren des Katheters)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    (z.B. in Bezug auf Medikation, Injektionen, Messung und Deutung von Körperzuständen, Verbandswechsel und Wundversorgung, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds)

Zu den oben beschriebenen Kriterien gibt es noch zwei weitere Module, die ohne Pflegegrad-Auswirkung sind, allerdings mit in die Begutachtung aufgenommen werden: Die Haushaltsführung und Außerhäusliche Aktivitäten. Diese Zusatzabfragen, die erst nach der Ermittlung des Pflegegrades kommen, komplettiert das Gesamtbild der Pflegebedürftigkeit und sollen für eine spätere Pflegeplanung hilfreich sein und eine individuellere Pflegeplanung möglich machen.

Es wird keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt, sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen.
Zwischen physischen und psychischen Erkrankungen wird keine Unterscheidung mehr vorgenommen. So ist es möglich, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.

Falls Sie weitergehende Informationen zum Thema Pflegegrade und zum Pflegestärkungsgesetz II erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular auf oder rufen Sie uns an.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Noch Fragen offen?

Wiecha Seniorenpflege steht Ihnen gerne kompetent und offen für alle Fragen einer Betreuung zu Hause jederzeit zur Verfügung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Vorteile & Leistungen

polnische Pflegekraft Zuhause

Grundpflege

Unterstützung bei

  • Körperhygiene und der –pflege
  • pflegerische Prophylaxe
  • An- und Auskleiden
  • Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • Ausscheiden
  • Möbilität
  • uvm.

» Grundpflege

Spaziergang Senior und Pflegekraft

Aktivierende Versorgung

Hilfe zur Selbsthilfe

bei der Körperhygiene und der –pflege / beim An- und Auskleiden / bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr / bei der Möbilität / uvm.

» Häusliche Betreuung

Betreuung durch Pflegekfraft in den eigenen vier Wänden

Behandlungspflege

Tätigkeiten zur Umsetzung ärztlicher Anordnungen durch ambulanten Pflegedienst.

  • Unterstützung bei Arztbesuchen
  • Erinnerung an Medikamenteneinnahme
  • Umsetzung therapeutischer Empfehlungen
  • uvm.

» Behandlungspflege

Polnische Pflegekraft Hände Seniorin Zuhause

Haushaltshilfe

Unterstützung bei allen Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Insbesondere: Erledigung von Einkäufen / Essenszubereitung / Wohnungsreinigung / Kleiderpflege / uvm.

» Haushaltsnahe Dienstleistungen

Betreuung von Opa druch Pflegerin zuhause

Soziale Säule und Ansprechpartner

Die Pflege- und Betreuungskräfte von Wiecha Seniorenpflege stehen Ihnen und den Bedürftigen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen auch, den Kontakt zu Freunden und Bekannten zu pflegen und so ein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten. Unsere Leistungen erbringen wir – nicht zuletzt auf Grund  unserer osteuropäische Kultur – mit größter Fürsorge und achten stets auf ein menschliches Miteinander.

» Soziale Säule

Pflegerin hilft Senior

Betreuung

  • Rufbereitschaft zu jeder Tageszeit
  • Sicherstellung der Tagesstruktur
  • Förderung sinnvoller (Freizeit-) Aktivitäten
  • Gesellschaft leisten
  • uvm.

» Ablauf der Betreuung

Noch Fragen offen?

Wiecha Seniorenpflege steht Ihnen gerne kompetent und offen für alle Fragen einer Betreuung zu Hause jederzeit zur Verfügung.

Jetzt Kontakt aufnehmen